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SORA & CONOPS - WIR ERSTELLEN IHRE BETRIEBSGENEHMIGUNG

UNBEMANNTE SYSTEME NACH ALLEN REGELN DER KUNST!

Sie überlegen daran zukunftssicher in unbemannte Systeme zu investieren? Ihnen fehlt jedoch noch Erfahrung wie Sie dies rechtssicher und regelkonform in ihre Unternehmung einbetten können? Oder es fehlen Ihnen schlichtweg die personellen Ressourcen dafür? Hier kommen wir ins Spiel. Profitieren Sie insbesondere von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich BVLOS Flugbetrieb von unbemannten Luftfahrzeugen. Als einer der Pioniere in diesem Bereich bringen wir ihr Projekt sicher auf die Zielgerade.  

Dies ermöglichen wir indem wir zunächst die sogenannten SORA (Special Operations Risk Assesment), also eine Risikoanalyse und Abschätzung durchführen. So verlangt es nicht nur die europäische Drohnenverordnung, sondern es macht auch einfach wirklich sehr viel Sinn dies gewissenhaft und verantwortungsvoll durchzuführen. Nur so identifizieren und klassifizieren Sie alle Risiken nach anerkannten Regeln und Methoden der Luftfahrt.

Machen Sie sich dies jetzt zu Nutze um Geld und Zeit zu sparen.

Gerne erstellen wir Ihnen auch zuvor eine Machbarkeitsstudie, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Vorstellungen noch nicht klar genug formuliert sind.

Zusätzlich beraten wir Sie auch ganz individuell um besser zu erfassen wo Sie aktuell stehen und welche Potentiale sich für Sie in Zukunft im Bereich der unbemannten, autonomen Systeme entfalten können.

Und noch kurz am Rande:

Sie hören oft: „Das geht doch eh nicht. Das ist eh alles nicht erlaubt!“? Falsch – nie war mehr möglich als mit der aktuellen Gesetzgebung. Unsere Branchenerfahrung reicht zurück in die frühen 2000er. Hier war das Fliegen außerhalb der Sichtweite des Steuerers in der Tat nicht erlaubt. Offen gesagt hat sich in den ganz frühen Anfängen da auch kaum jemand ernsthaft mit beschäftigt, dies rechtssicher zu ermöglichen. Durch den Boom der sich in den frühen 2010nern rund um das Thema ziviler und industriell genutzter Drohnen auftat änderten sich die Regularien stetig weiter.

Spätestens mit der Einführung der EU-Drohnenverordnung seit 31. Dezember 2020 hat sich dies maßgeblich verändert. Für den professionellen/industriellen Einsatz gibt es keine Begrenzungen was die Größe und das Gewicht angeht und nur noch wenige was das Missionsprofil betrifft. Die Zulassungsprozeduren steigen allerdings proportional zu den ermittelten Risikofaktoren des geplanten Einsatzes. Sobald ein bestimmtes Missionsprofil in einem EU-Mitgliedsstaat genehmigt wurde, wird es i. d. R. auch von allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt.

Bestimmte Missionsprofile können auch national recht schnell und einfach über die Grenzen des ursprünglichen geografischen Gebiets der ersten Genehmigungen hinweg hochskaliert werden.