Sie hören oft: „Das geht doch eh nicht. Das ist eh alles nicht erlaubt!“? Falsch – nie war mehr möglich als mit der aktuellen Gesetzgebung. Unsere Branchenerfahrung reicht zurück in die frühen 2000er. Hier war das Fliegen außerhalb der Sichtweite des Steuerers in der Tat nicht erlaubt. Offen gesagt hat sich in den ganz frühen Anfängen da auch kaum jemand ernsthaft mit beschäftigt, dies rechtssicher zu ermöglichen. Durch den Boom der sich in den frühen 2010nern rund um das Thema ziviler und industriell genutzter Drohnen auftat änderten sich die Regularien stetig weiter.
Spätestens mit der Einführung der EU-Drohnenverordnung seit 31. Dezember 2020 hat sich dies maßgeblich verändert. Für den professionellen/industriellen Einsatz gibt es keine Begrenzungen was die Größe und das Gewicht angeht und nur noch wenige was das Missionsprofil betrifft. Die Zulassungsprozeduren steigen allerdings proportional zu den ermittelten Risikofaktoren des geplanten Einsatzes. Sobald ein bestimmtes Missionsprofil in einem EU-Mitgliedsstaat genehmigt wurde, wird es i. d. R. auch von allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt.
Bestimmte Missionsprofile können auch national recht schnell und einfach über die Grenzen des ursprünglichen geografischen Gebiets der ersten Genehmigungen hinweg hochskaliert werden.